Gebäudeversicherung und mehr: Ausgaben der Immobilienbesitzer
Ein beliebtes Argument vieler Bausparkassen ist, dass frischgebackene Immobilienbesitzer Geld sparen, weil sie keine Mietausgaben mehr tätigen müssen. Im Gegenteil, werden Wohnungen sogar weiter vermietet, steigen die Einnahmen. Auf den ersten Blick stimmt dies auch und die Behauptung, dass Immobilienbesitzer mehr Geld zur Verfügung haben als Mieter, ist sicherlich nicht ganz falsch. Allerdings vergessen viele, dass Besitzer von Wohneigentum – und hier insbesondere diejenigen, die weiter vermieten – durchaus zusätzliche Ausgaben haben, die für Mieter erst einmal nicht anfallen.
Versicherungen rund um’s Gebäude
Wer sich für Immobilieninserate auf Privatimmobilien.de interessiert, sollte sich im Vorfeld auch über notwendige Versicherungen informieren, die Immobilienbesitzer und/oder Vermieter abschließen sollten. Generell gilt, dass am Versicherungsschutz nicht gespart werden sollte, um im Fall der Fälle böse Überraschungen zu vermeiden.
Versicherungen für Immobilienbesitzer
Die wichtigsten Versicherungen für Immobilienbesitzer sind Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Bauwesenversicherung. Letztere deckt Schäden ab, die während der Bauphase (also bis zum Bezug) entstehen. Dementsprechend macht diese Versicherung natürlich nur für Bauherren Sinn. Immobilienkäufer können darauf verzichten. Unverzichtbar ist dagegen die Wohngebäudeversicherung. Sie deckt Schäden ab, die durch Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser entstehen. Wie wichtig diese Versicherung ist, zeigt sich, wenn der Immobilienkauf finanziert werden muss. Denn die meisten Kreditinstitute setzen den Abschluss einer solchen Versicherung voraus, um einen Kredit zu erhalten. Das erscheint in Anbetracht der Schäden, die durch einen schweren Sturm entstehen können, auch sinnvoll. Allein der Wintersturm Kyrill verursachte Schäden in Milliardenhöhe, wie unter www.stern.de nachzulesen ist.
Ebenfalls nicht zu vernachlässigen sind Haftpflichtversicherungen speziell für Grundeigentümer. Immobilienbesitzer sind nämlich dazu verpflichtet, ihr Haus oder Grundstück in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Wird diese Pflicht verletzt und kommen Personen oder Sachen Dritter zu schaden, haftet der Immobilienbesitzer. Tritt ein solcher Schaden auf, springt die Haftpflicht- und Grundbesitzerversicherung ein. Diese sollte übrigens auch von Besitzern von Eigentumswohnungen abgeschlossen werden. Besitzer von Einfamilienhäusern können in der Regel darauf verzichten. Hier genügt der Abschluss einer normalen Haftpflichtversicherung.
Der Abschluss einer Hausratversicherung ist keine Pflicht, wird aber dringend empfohlen. Wird Hausrat zerstört, etwa durch einen Wasserschaden oder Einbruchdiebstahl, werden diese Gegenstände von der Versicherung ersetzt. Günstige Angebote finden interessierte Immobilienbesitzer bei www.tarifeguide.com. Allerdings ist nicht immer die Beitragshöhe entscheidend, wenn es um eine Hausratversicherung geht. Wichtig ist, dass auch die Leistungen entsprechend sind. Die Beitragshöhe richtet sich daher auch meistens nach der Fläche einer Wohnung, zudem aber zu den Werten, die sich hier befinden.
Handelt es sich um einen Hausrat mit einem bedeutenden Wert, kann der Besitzer bei fehlendem Versicherungsschutz in große finanzielle Schwierigkeiten geraten. Gerade bei Überspannung, also einem Schaden, der meistens durch ein Gewitter entsteht, ist es relevant, ob die Versicherung auch für die hochwertigen und teuren, neuen Fernseher, PCs und anderen Dinge bezahlt wurde, oder ob der Überspannungsschaden nur mit wenigen Euros abgesichert wurde, weil zur Abschlusszeit noch ein uralter Röhrenfernseher und gar kein Computer vorhanden waren.
Gleiches gilt übrigens auch für eine eventuelle Unterversicherung in diesem Bereich. Viele wissen nicht, dass eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme auch Auswirkungen bei kleinen Schäden hat. Die Summe, die der Versicherte im Schadenfall von seiner Versicherung erhält, wird dann nämlich nur anteilig bezahlt, wie bei www.immobilien-fachwissen.de nachzulesen ist.
Versicherungen für Vermieter
Vermieter sind, wie andere Immobilienbesitzer auch, dafür verantwortlich, dass sich Haus und Grundstück in einem gefahrenfreien Zustand befinden. Da sie zudem aber auch die Verantwortung für die Mieter übernehmen müssen, reicht die Absicherung, die Immobilienbesitzer, die ihr Haus allein bewohnen, üblicherweise haben, nicht aus. So müssen Vermieter zwangsläufig eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, da Schäden an vermieteten Immobilien auch ohne aktives Verschulden des Vermieters auftreten können. Besonders wichtig ist eine solche Versicherung für den Fall, dass Personen zu Schaden kommen. Denn die hierdurch entstehenden Kosten können immens sein.
Mietverhältnisse bergen immer auch das Potenzial von Rechtstreitigkeiten. Differenzen über die Höhe der Nebenkosten, falsche Mietabrechnungen oder verspätete Mietzahlungen landen immer häufiger vor Gericht. Eine Rechtschutzversicherung für Vermieter ist deshalb fast schon Pflicht. Sie kommt für die Kosten auf, die durch Rechtstreitigkeiten entstehen, die sich rund um vermietete Wohnungen oder Häuser drehen. Wichtig ist, dass auch Nachbarschaftsstreitigkeiten mitversichert sind.
Versicherungen gegen finanzielle Ausfälle
Vermieter können mitunter vor dem Problem stehen, dass Mieter nicht zahlen. Fehlende Einnahmen wirken sich natürlich auf die finanzielle Situation des Vermieters aus. Deshalb sollte eine Mietausfallversicherung abgeschlossen werden. Diese sichert den Vermieter gegen Zahlungsausfälle ab, kommt aber auch für die Kosten von Reparaturen, Renovierungen und Reinigungen auf, die durch Mieter entstehen und nicht durch diesen ersetzt werden beziehungsweise über der Höhe der Kaution liegen.
Ebenfalls abgeschlossen werden können Versicherungen, die einen durch Elementarschäden, Rohrbruch oder Leitungswasser verursachten Mietverlust abdecken. Können Wohnungen aufgrund von Reparaturen nicht bewohnt werden, gleicht diese Versicherung die fehlenden Mieteinnahmen aus. In der Regel wird der Mietausfall solange ersetzt, bis die Wohnungen wieder bewohnbar sind. Die meisten Versicherer leisten aber nur bis zu einer Höchstdauer von einem Jahr nach dem Eintritt des Versicherungsfalls.