Ist die Reiserücktrittsversicherung immer nötig?
Beinahe noch wichtiger, als die formellen Einzelheiten zur Buchung einer Reise sind die Überlegungen, durch welche Versicherungen man sich vor allem bei teuren Fernreisen absichern möchte. Hier gibt es sehr unterschiedliche Konstellationen, die alle der persönlichen Situation unterliegen. Es kann sein, dass einige Komponenten aus dem Angebot der Reiseversicherungen sehr wichtig sind, andere aber vernachlässigt werden können. Auch die Wahl, ob man beim Reiseanbieter abschließt oder sich selbst auf die Suche, beispielsweise nach einem günstigeren Online Anbieter macht, ist Geschmackssache – der Aufwand ist in letzterem Fall größer, die Ersparnis aber auch – bei gleicher Leistung der Gesellschaft. Nötig ist eine Reiserücktrittsversicherung nicht, wenn eine Reise ohne Stornogebühren verschoben werden kann; dies ist bei Inlandsreisen sehr oft möglich, nicht aber bei frühzeitig gebuchten Pauschalreisen, Fernreisen oder Last Minute Reisen.
Wichtiger als die Reiserücktrittsversicherung: Die Auslandskrankenversicherung
Angesichts der hohen Summe, die man für eine Fernreise auf den Tisch legen muss, denken viele zunächst einmal an den unerwünschten Fall, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Deshalb hat im Moment der Buchung die Reiserücktrittsversicherung wohl das höhere Gewicht. Dann aber folgt eine nur logische Überlegung: Die Reise kostet einen festen Betrag, den man zu einem gewissen Prozentsatz erstattet bekommt. Nicht überschaubar sind allerdings die Kosten, die entstehen, wenn einer der Mitreisenden am Urlaubsort schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet. Krankenhauskosten, ein eventueller Rücktransport, die medizinischen Leistungen im Einzelnen: Das kostet schnell zigtausende Euro, vor allem, wenn eine Operation erforderlich wird. Die Krankenversicherung, gültig für das Urlaubsland, ist also die wesentlich wichtigere Versicherung, auch wenn sie hoffentlich niemals in Anspruch genommen werden muss. Empfohlen werden kann die Wahl der Auslandskrankenversicherung, ob nun unbegrenzt gültig für regelmäßig fernreisende Urlauber oder auf eine bestimmte Dauer oder auch nur eine Reise begrenzt.
Wann haftet die Reiserücktrittsversicherung?
Bei einer kleinen Recherche im Internet erfährt jeder Interessierte, was es bezüglich einer Reiserücktrittsversicherung zu bedenken gibt. So zählen hier sehr eng begrenzte Abschlussfristen, wie auch in der Diskussion auf http://www.wer-weiss-was.de/theme67/article3514654.html zu erkennen ist. Der Fragesteller weist hier zudem auf eine bestehende Krankheit hin: Der Versicherungsnehmer muss hier wissen, dass es für die Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit gibt, bei Police-Abschluss schon bekannte Krankheiten als Haftungsgrund auszuschließen. Erfolgt dann der Reiserücktritt aus Gründen, die mit exakt dieser Krankheit zusammenhängen, muss die Gesellschaft nicht bezahlen. Gleiches gilt für versäumte Abschlussfristen, die besonders bei kurzfristigen Buchungen oft mit dem Buchungstag zusammenfallen. Zu spät abgeschlossene Reiserücktrittsversicherungen müssen nicht mehr haften. Klug handelt, wer eine ganzjährige Reiseversicherungs-Kombination abgeschlossen hat – vor allem, wenn oft verreist wird. Ein entsprechendes Produkt mit Jahresschutz gibt es für die Mitglieder vom ADAC. Außerhalb dieser bekannten Krankheiten sind natürlich gesundheitliche Probleme oder auch eine Schwangerschaft Gründe, die die Reiserücktrittsversicherung als Haftungsgrund akzeptiert. Zudem wird eine Kündigung, aber auch die Wiederaufnahme einer Tätigkeit als Rücktrittsgrund hingenommen und die Stornogebühren werden bis auf den Selbstbehalt zurückerstattet. Weiterhin ist ein Todesfall, wie auch bezüglich einer schweren Krankheit ausgeweitet auf die nähere Verwandtschaft auch nicht-mitreisender Personen, ein Grund, eine Reise erstattungspflichtig für die Versicherung abzusagen. Bei jedem Abschluss sollte auf die Leistungen der Versicherung geachtet und eventuell situationsbedingt nachgefragt werden, um bestimmte Fälle abzusprechen.
Andere Zusatzversicherungen für den Urlaub
Hier wird zum Beispiel über den Sinn beziehungsweise Unsinn einer Reisegepäckversicherung diskutiert. Für den Touristen zählt hier die Faustregel: Ist das Gepäck zusammen tausend Euro oder weniger wert, kann die Haftung der Fluggesellschaft in Anspruch genommen werden. Übersteigt der Wert diesen Betrag beispielsweise durch mitgenommene Notebooks, Smartphones, Videokameras oder eine hochwertige Fotoausrüstung, ist eine zusätzliche Gepäckversicherung unverzichtbar. Entschieden werden sollte je nach Reisepreis, ob vielleicht auch eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen wird, zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung – falls zu Hause oder am Urlaubsort Schicksalsschläge eintreffen, die eine sofortige Heimreise erforderlich machen.