Problem der Veranstalter: Wer haftet für Unfälle beim Grillfest?

Immer wenn mit Feuer und Glut hantiert wird, steigt das Unfallrisiko. Das ist beim Grillen nicht anders, weshalb sich schneller als manchem lieb sein dürfte die Frage nach der Haftung bei Grillunfällen stellen kann. Jährlich kommt es zu mehr als 4500 schweren Unfällen beim Grillen. Die meisten dieser Unfälle hätten leicht verhindert werden können, wenn einige wenige Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden wären. Durch den Grill selbst, auch wenn es sich dabei um ein billiges Baumarktmodell und nicht um einen Gasgrill der Marke Santos handelt, werden dabei nur die allerwenigsten Unfälle verursacht. Risikofaktor Nummer eins beim Grillen ist und bleibt der Mensch.

Versicherungen und Grillunfälle

Ganz gleich, ob Menschen oder „nur“ Eigentum durch einen Grillunfall zu Schaden gekommen sind; es stellt sich immer die Frage nach der Haftung. Generell haftet derjenige, der am Grill steht beziehungsweise das Grillfest ausrichtet und die Materialien zur Verfügung stellt. Diese Personen sollten deshalb besonders darauf achten, dass sie dementsprechend versichert sind. Nicht jede Versicherung haftet allerdings für Grillunfälle, weshalb sich ein Blick in die Konditionen lohnen kann.

Die private Haftpflichtversicherung

Erster Ansprechpartner im Falle eines Grillunfalls ist zunächst einmal die private Haftpflichtversicherung. Diese haftet für Schäden, die am Eigentum anderer Leute entstehen, und kommt natürlich auch für Personenschäden auf. Der Versicherer kann die Zahlung allerdings verweigern oder einschränken, wenn er dem Versicherungsnehmer eine grob fahrlässige Handlungsweise vorwerfen kann. Besonders die Verwendung von Brandbeschleunigern, wie Spiritus, wird als grob fahrlässig eingestuft. Aber auch andere Verhaltensweisen, wie sie zum Beispiel unter www.focus.de beschrieben sind, können die Versicherung dazu veranlassen, die Zahlung zu verweigern. Übrigens fällt hierunter auch das Grillen unter hohem Alkoholeinfluss.

Vorsicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung

Viele Menschen denken, sie seien auch beim Grillen durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, sollten sie durch einen Unfall einen persönlichen Schaden davontragen. Dem ist aber nicht so. Die gesetzliche Unfallversicherung stuft Grillen als Freizeitvergnügen ein und kommt somit nicht für eventuelle Schäden auf. Daher ist es ratsam, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese kommt auch für die Folgen von Unfällen auf, die in der Freizeit des Versicherungsnehmers geschehen sind.

Hausrat- und Feuerversicherung

Werden beim Grillen Gartenmöbel beschädigt oder nehmen andere Teile der Hauseinrichtung Schaden, springt in der Regel die Hausratversicherung ein und kommt für den entstandenen Schaden auf. Kommt es aufgrund eines Grillunfalls zu einem Hausbrand, kann schnell ein sehr hoher Sachschaden entstehen, wie beispielsweise ein Artikel unter www.mz-web.de zeigt. Sind das eigene Haus oder die eigene Wohnung davon betroffen, benötigt man eine Feuerversicherung, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Auch wichtig beim Grillen: die Rechtschutzversicherung

Nach einem Grillunfall mit Personen- oder hohem Sachschaden kommt es immer wieder vor, dass einst gute Freunde zu erbitterten Gegnern vor Gericht werden. Um für eventuelle Gerichtsprozesse finanziell gewappnet zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtschutzversicherung. Es muss aber gar nicht erst zu einem Grillunfall kommen, um eine Rechtschutzversicherung in Verbindung mit dem Grill in Anspruch nehmen zu müssen. Dafür genügen schon Nachbarn, die ein Problem mit regelmäßigen Grillfesten haben. Die Tatsache, dass es kein Gesetz gibt, welches Grillen im Garten oder auf dem Balkon regelt, macht die Sache nicht wirklich einfacher. Jeder ist zwar verpflichtet, beim Grillen darauf zu achten, dass möglichst wenig Qualm entsteht und somit die Nachbarn nicht allzu stark beeinträchtigt werden, allerdings entscheiden die Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich. Auch der mit Grillpartys verbundene Lärm sollte auf ein erträgliches Maß reduziert und die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden.

Oft vernachlässigt: die Berufsunfähigkeitsversicherung

Auf den ersten Blick hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung erst einmal gar nichts mit Grillen zu tun. Kommt es allerdings zu einem Grillunfall mit schweren Verbrennungen, kann diese Versicherung unter Umständen existenzsichernd sein. Denn kann der Beruf aufgrund schwerer Brandverletzungen nicht mehr ausgeübt werden, bezahlt die BU-Versicherung eine Rente, die den durch die Berufsunfähigkeit entstehenden finanziellen Verlust ganz oder zumindest teilweise wieder ausgleicht.

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